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FW Bundesverband
Hubert Aiwanger neuer Bundesvorsitzender des FREIE WÄHLER e. V.
Pressemitteilung vom 21.02.2010:
FREIE WÄHLER wollen bundesweit kraftvolle Interessenvertreter der Bürger und
Kommunen werden
Hubert Aiwanger neuer Bundesvorsitzender des FREIE WÄHLER e. V.
Der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende und bayerische Landesvorsitzende
Hubert Aiwanger ist am 20.02.2010 in Münster/NRW zum neuen Bundesvorsitzenden des
FREIE WÄHLER e. V. gewählt worden. Der bisherige Bundesvorsitzende Armin Grein
stellte sich nicht mehr zur Wahl, Aiwanger hatte keinen Gegenkandidaten und wurde
einstimmig bei einer Enthaltung gewählt.
Die neu gewählte Bundesvorstandschaft des FREIE WÄHLER e. V. setzt sich
folgendermaßen zusammen: 1. Bundesvorsitzender: Hubert Aiwanger (Bayern), seine 3
Stellvertreter: Dr. Christian Schmidt (Berlin), Thomas Gerisch (Sachsen), Klaus-Dieter
Gabbert (Mecklenburg-Vorpommern), Bundesgeschäftsführerin und kommissarische
Bundesschatzmeisterin: Cordula Breitenfellner (Bayern), Bundesschriftführerin: Renate
Bitz (Niedersachsen), Bundesjustitiar: Eckard Gläsker (NRW).
Gleichzeitig wurde per einstimmig beschlossener Satzungsänderung an der bisherigen
Bundeswählergruppe die Voraussetzung geschaffen, dass mit der künftigen
Bundesvereinigung neben Europawahlen nun auch an den Bundestagswahlen und mit
den jeweiligen Landesvereinigungen an den entsprechenden Landtagswahlen
teilgenommen werden kann, sofern die Mitglieder dies wünschen.
Die FREIEN WÄHLER hatten im Juni 2009 erstmals bundesweit an der Europawahl
teilgenommen und dabei mit 1,7 % einen Achtungserfolg erreicht, das beste
Landesergebnis kam dabei aus Bayern mit 6.7%.
Aiwanger nannte es als Ziel, die FREIEN WÄHLER organisatorisch so zu stärken,
dass sie auch bundesweit als kraftvolle Interessenvertretung der Bürger und Kommunen
auftreten können. Hierzu soll das Fachwissen und die Kraft der zahlreichen FREIEN
WÄHLER in den Kommunen noch besser gebündelt werden.
Politische Schwerpunkte sind die Stärkung der Kommunalfinanzen, mehr
Bürgerbeteiligung durch die Einführung von Volksbegehren auf Bundesebene, Verbot von
Konzernspenden an Parteien, Stärkung der sozialen Marktwirtschaft durch
kartellrechtliches Vorgehen gegen Monopolstrukturen z. B. im Energiebereich, Ausbau
der erneuerbaren Energien, Stärkung mittelständischer Strukturen und regionaler
Wirtschaftskreisläufe, Ausbau der Breitbandversorgung, Ablehnung der Grünen
Gentechnik, Sicherung der Sozialsysteme durch gezielte Prävention im Familien- und
Jugendbereich, Erhalt eines sozialen Gesundheitswesens.

