Seiteninterne Navigation

Freie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband Bayern

Navigation

 

Aktuelles

Plenarrede Hubert Aiwanger

Rede des FW-Landesvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden Hubert Aiwanger zur Regierungserklärung "Aufbruch Bayern" des bayerischen Ministerpräsidenten vom 25. Januar 2011 auf der Homepage der Freie Wähler Landtagsfraktion aufrufen können: www.fw-landtag.de/archiv/2011/plenarrede-hubert-aiwanger/

Hubert Aiwanger neuer Bundesvorsitzender des FREIE WÄHLER e. V. -

Der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende und bayerische Landesvorsitzende
Hubert Aiwanger ist am 20.02.2010 in Münster/NRW zum neuen Bundes... mehr>>>

Haushalt 2010 des Bezirks Niederbayern

Komentar des FW-Fraktionssprechers zum Haushalt 2010. mehr>>>

Seiteninhalt

Oberamtsrat Andreas Peißinger zu Besuch in der Heimat

Testament schafft Klarheit

Vor über 80 interessierten Zuhörern erläuterte Oberamtsrat Andreas Peißinger vom Landgericht Landshut vor kurzem auf Einladung der Freien Wähler die wichtigsten Gesichtspunkte des Erbrechts. „Vor allem muss festgelegt werden, wer Erbe ist“, betonte der Referent die Wichtigkeit einer eindeutigen Willenserklärung. Diese könne als handschriftliches Testament verfasst sein oder vor einem Notar abgegeben werden. Weil sie jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt  werden könne, seien die Angaben zum Ort und zum Datum der Abfassung sehr wichtig. Eine Vollmacht dagegen regle im Gegensatz zu einem Erbvertrag keine Erbangelegenheit und sei für Testamentszwecke ungeeignet. Beim Vorliegen eines Erbvertrages müssen aber alle Vertragspartner einverstanden sein, falls eine Änderung geplant sei. Hat jedoch der Erblasser keine Festlegungen getroffen, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie sehe etwa vor, dass sich der noch lebende Ehegatte und die Kinder das Erbe je zur Hälfte teilen müssen. Eine Besonderheit bilde die Einsetzung eines Alleinerben und die damit verbundene Enterbung sämtlicher weiterer möglicher Erben. In diesem Fall müssen die enterbten Personen mit dem Pflichtteil zufrieden sein. Einen Pflichtteil können aber nur die Kinder, der überlebende Ehepartner und die Eltern des Erblassers einfordern. Er bestehe in Höhe des halben gesetzlichen Anteils. Damit der Fiskus bei einem Todesfall nicht von der gesamten Erbmasse Steuern einziehen kann, gebe es Freibeträge. Diese betragen für den Ehegatten 307.000 Euro, für Kinder 205.000 Euro und für Eltern 10.300 Euro. Nach der Darstellung von vielen weiteren Details beendete Andreas Peißinger seinen mit viel Applaus bedachten Vortrag mit dem Hinweis auf einen geeigneten Aufenthaltsort. „Das schönste Testament hilft nichts, wenn es nicht gefunden wird“, meinte er und lobte das Amtsgericht als den sichersten Aufbewahrungsort. Mit einem kleinen Buchgeschenk bedankte sich Andreas Ottl als Vorsitzender der Freien Wähler bei dem Referenten und hoffte, dass durch diesen Vortrag vielen Zuhörern die enorme Bedeutung der frühzeitigen Erbregelung deutlich geworden ist.

zurück>>