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Aktuelles

Plenarrede Hubert Aiwanger

Rede des FW-Landesvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden Hubert Aiwanger zur Regierungserklärung "Aufbruch Bayern" des bayerischen Ministerpräsidenten vom 25. Januar 2011 auf der Homepage der Freie Wähler Landtagsfraktion aufrufen können: www.fw-landtag.de/archiv/2011/plenarrede-hubert-aiwanger/

Hubert Aiwanger neuer Bundesvorsitzender des FREIE WÄHLER e. V. -

Der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende und bayerische Landesvorsitzende
Hubert Aiwanger ist am 20.02.2010 in Münster/NRW zum neuen Bundes... mehr>>>

Haushalt 2010 des Bezirks Niederbayern

Komentar des FW-Fraktionssprechers zum Haushalt 2010. mehr>>>

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Vortrag von Wirtschaftsprüfer Florian Bendel

Neue Erbschafts- und Abgeltungssteuer

Die zur Mitte des Jahres erwartete Erbschaftssteuerreform war vor kurzem Thema einer Vortragsveranstaltung mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Florian Bendel, Niederlassungsleiter der BTU Treuhand Union in Landshut. „Das Aufkommen der Erbschaftssteuer beträgt zwar im Vergleich mit den anderen Steuerarten nur rund ein Prozent des gesamten Steueraufkommens“, verdeutlichte der Referent zu Beginn seines Vortrags im gut gefüllten Saal des Gasthofes Obermaier. Er stellte aber klar, dass es sich trotzdem für jeden Bürger lohne, über die Neuerungen Bescheid zu wissen. Nach der Erläuterung der Grundzüge des bisherigen Erbschaftssteuerrechtes erklärte Florian Bendel, dass derzeit in bestimmten Fällen ein Wahlrecht. bestehe; das bisherige oder das neue Erbschaftssteuerrecht in Anspruch zu nehmen.

Das kommende Erbschaftssteuergesetz sehe eine wesentlich höhere Bewertung für Betriebsvermögen. und Grundbesitz vor. Diese höhere Bewertung würde allerdings dadurch entschärft, dass zunächst 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei blieben, wenn die durchschnittliche Lohnsumme 70 Prozent der Lohnsumme vor Übertragung nicht unterschreite und die wesentlichen Betriebsgrundlagen über 15 Jahre nach der Übertragung nicht veräußert würden. Diese harten Bedingungen seien in der Praxis oft nicht zu erfüllen und würden gerade in Sanierungsfällen zusätzliche Schwierigkeiten bereiten. Der Referent rundete seinen Vortrag mit verschiedenen Gestaltungshinweisen ab, unter anderem gegebenenfalls Übertragungen von Grundvermögen oder Übertragungen an Personen der Steuerklasse zwei und drei zeitlich vorzuziehen. Nach einer kurzen. Darstellung der Abgeltungsteuer ging der Referent noch ausführlich auf die Fragen der Zuhörer ein.

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